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Hausordnung Oberschule

Für alle Schüler* besteht aufgrund des Schulgesetzes des Landes Brandenburg eine allgemeine Schulpflicht. Die Hausordnung soll dazu beitragen, einen geregelten Schulalltag zu gewährleisten, so dass jeder Schüler bestmöglich lernen kann und Lehrer* die Unterrichtsarbeit und außerunterrichtliche Arbeit in guter Qualität durchführen können.

 

1. Unterricht und Anwesenheitspflichten

 

Zum Beginn der Unterrichtsstunden erscheinen Lehrer und Schüler pünktlich. Stundenplanänderungen werden über einen Aushang / DSB bekannt gemacht. Die Unterrichtsräume sind nur mit Genehmigung eines Lehrers zu betreten und am Ende der Stunde nicht vor dem Klingelzeichen zu verlassen. Nach der letzten Stunde sind im jeweiligen Fachraum die Stühle hochzustellen.

 

Schüler, die zur ersten Stunde zu spät kommen, melden sich im Sekretariat. Bei Schülern, die im Verlaufe des Schultages zu spät kommen, entscheidet der Lehrer über die Anerkennung von Gründen. In beiden Fällen gilt: liegt der begründete Verdacht von wiederholter Nachlässigkeit vor, soll der Schüler außerhalb des Klassenraumes an einem angewiesenen Aufenthaltsplatz verbleiben und den versäumten Unterrichtsstoff später nachholen oder er erhält eine unentschuldigte Fehlstunde.

Gleiches gilt für den Fall, dass ein Schüler wegen Unterrichtsstörung aus dem Raum verwiesen werden muss. Erscheint er nicht zum festgelegten Termin, kann die nicht erbrachte Leistung bewertet werden.

 

Wenn 5 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer anwesend ist, informiert der Klassensprecher oder ein Vertreter die Schulleitung.

 

Das Essen ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Toilettengänge und das Auffüllen der Trinkflasche sind in der Pause vorzunehmen.

 

normaler UnterrichtsbetriebKurzstunden
  
1. Std. 8:25 - 9:10 Uhr1. Std. 8:25 - 8:55 Uhr
HofpauseHofpause
2. Std. 9:25 - 10:10 Uhr2. Std. 9:00 - 9:30 Uhr
3. Std. 10:20 - 11:05 Uhr3. Std. 9:35 - 10:05 Uhr
4. Std. 11:15 - 12:00 Uhr4. Std. 10:20 - 10:50 Uhr
5. Std. 12:30 - 13:15 Uhr5. Std. 10:55 - 11:25 Uhr
Mittags- und Hofpause6. Std 11:30 - 12:00 Uhr
6. Std. 13:25 - 14:10 UhrMittags- und Hofpause
7. Std. 14:10 - 14:55 Uhr7. Std. 12:30 - 13:00 Uhr
Unterrichtszeiten

 

Bei Kurzstunden dürfen Schüler, deren Eltern ihr schriftliches Einverständnis auf dem Notfallzettel gegeben haben, ihren Nachhauseweg allein antreten. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, verbleibt der Schüler unter Aufsicht bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule.

 

2. Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zur Abwendung von Schäden an Personen und Sachwerten

 

Grundsätze unseres Handelns sind gegenseitige Achtung, Toleranz, Höflichkeit und Fairness. Gewalt jeglicher Art hat an unserer Schule keinen Platz.

 

Mobile elektronische Geräte jeglicher Art dürfen nicht benutzt werden. Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. Ohne Erlaubnis in Betrieb genommene Geräte können eingezogen werden.

 

Aus hygienischen Gründen sind Kopfbedeckungen (Basecap, Kapuzen, usw.) vor Unterrichtsbeginn abzunehmen und warme Jacken, Mäntel usw. abzulegen. Jeder achtet auf das Tragen einer dem Schulalltag angemessenen Kleidung. Das Tragen künstlicher und überlanger Fingernägel (>3mm) ist untersagt.

 

Zur Vermeidung von Gefahrensituationen an der Bushaltestelle sind gegenseitige Rücksichtnahme und besondere Vorsicht geboten. Den Weisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.

 

Energydrinks sowie Alkohol, Nikotin und andere Drogen sind während des gesamten Schultags und bei schulischen Veranstaltungen verboten. Dies gilt auch für pyrotechnische Erzeugnisse, Waffen jeglicher Art und deren Attrappen. Ebenfalls sind Deosprays aus Sicherheitsgründen verboten.

 

In den großen Pausen gehen die Schüler auf den Schulhof. Die Schüler, die am Schulessen teilnehmen, verbringen ihre Pause in der Mensa. Der Aufenthalt außerhalb des Schulgebäudes in den kleinen Pausen ist nicht gestattet.

 

Schüler, die zwischen den beiden Schulgebäuden wechseln, haben den kürzesten Weg unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung zu wählen und zügig das andere Gebäude aufzusuchen.

 

Gebäude und Ausrüstungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Für mutwillige Beschädigungen wird der Verursacher haftbar gemacht.

 

Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben bzw. abzuholen.

 

Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an und ab.

 

Bei Auftreten eines Katastrophenfalles sind die Klassenräume schnellstmöglich laut Evakuierungsplan zu verlassen. Die Bestimmungen des Brandschutzes und zum Verhalten bei Alarm sind von allen einzuhalten.

 

Verstöße gegen die Hausordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

 

Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz vom 5. Juli 2023 in Kraft, die Hausordnung vom 11.11.2009 wird außer Kraft gesetzt.

 

Sollten einzelne Bestimmungen der Hausordnung einschließlich der Maßnahmen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.